Architekturzeichnung eines modernen Gebäudes mit mehreren Ebenen in Schwarz, Gold und Grau.

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PV-Zählerschrank 2025 – Das sollten Sie wissen

Ab 2025 gelten neue Vorgaben für Photovoltaikanlagen, die den Zählerschrank in den Mittelpunkt stellen. Denn hier wird entschieden, ob Ihre Anlage sicher, zukunftsfähig und normgerecht arbeitet.

Warum ist der Zählerschrank so wichtig?

Der Zählerschrank ist die zentrale Schaltstelle Ihrer PV-Anlage. Er verbindet Module, Wechselrichter, Speicher, Smart Meter und das öffentliche Netz. Mit den neuen VDE-Normen (4100 und 4105) steigen die Anforderungen an Technik, Sicherheit und digitale Steuerung deutlich.

Wichtige Neuerungen ab 2025

  • Smart Meter Pflicht: Ab 7 kWp muss ein intelligentes Messsystem verbaut werden. Ohne Smart Meter dürfen Sie nur 60 % der Anlagenleistung einspeisen.

  • Überspannungsschutz: Sowohl AC- als auch DC-Seite benötigen Schutz, jeder PV-String muss einzeln abgesichert sein – ein wirksamer Schutz gegen Blitze und Spannungsspitzen.

  • Platz für Steuerungstechnik: Neue Schränke brauchen Zusatzfelder für Smart-Meter-Gateways und Steuergeräte. Das ermöglicht künftige Abrechnungsmodelle und flexible Tarife.

  • Integration steuerbarer Verbraucher: Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher können über den Netzbetreiber oder ein Energiemanagementsystem gezielt gesteuert werden.

Umrüsten oder neu anschaffen?

  • Moderne Schränke sind oft schon vorbereitet und erfüllen die Normen.

  • Ältere Schränke müssen meist erweitert oder vollständig ersetzt werden, damit Überspannungsschutz, Smart Meter und Steuergeräte Platz finden.

Was bedeutet das für Sie?

Ein normgerechter Zählerschrank sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern auch für maximale Effizienz. Wer jetzt in Photovoltaik investiert, sollte den Zählerschrank gleich mitdenken – so vermeiden Sie Leistungseinschränkungen, sparen Folgekosten und machen Ihre Anlage fit für die Zukunft.

Was ist neu bei LED ab 2025

  1. Verkaufsverbot für bestimmte Leuchtmittel
    Ab dem 1. September 2025 dürfen in Deutschland und der EU bestimmte herkömmliche Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden. Dazu gehören u. a. lineare Leuchtstofflampen vom Typ T8, Hochvolt-Halogenlampen G9 und Niedervolt-Halogenlampen (z. B. G4, GY6,35).

  2. Ökodesign-Verordnungen & RoHS-Richtlinie
    Die Ökodesign-Richtlinien der EU sowie die RoHS-Richtlinie werden weiterhin verschärft. Das bedeutet: Weniger Energieverbrauch, höhere Mindestanforderungen an Effizienz, Lichtausbeute und Umweltverträglichkeit (z. B. durch Begrenzung gefährlicher Stoffe).

  3. Förderprogramme intensiviert
    Es gibt aktuell verstärkt Fördermöglichkeiten für LED-Umrüstungen – für Privathaushalte, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Zuschüsse oder Förderanteile reichen aktuell oft bis 15 % oder mehr der förderfähigen Kosten. Voraussetzung sind technische Mindeststandards, wie z. B. eine bestimmte Lichtausbeute, Mindestlebensdauer und Effizienz.

  4. Anforderungen bei Effizienz & Lebensdauer
    Geförderte LED-Systeme müssen oft mindestens 40.000 Betriebsstunden und eine deutliche Einsparung gegenüber der bisherigen Beleuchtung vorweisen. Die Effizienzklassen und Lichtqualität spielen eine größere Rolle bei der Förderfähigkeit.